Dr. P.H. Stanislava Dicheva-Radev

Referentin für Arzneimittel und Notfallmedizin bei der Deutschen Krankenhausgesellschaft

Beruflicher Lebenslauf:

2009-2016 wissenschaftliche Mitarbeiterin am Zentrum für Sozialpolitik, Universität Bremen, sowie Tätigkeit in öffentlichen Apotheken in Bremen;

2016-2025 Referentin in der Geschäftsstelle der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) (ab 2022: Bundesärztekammer);

Seit September 2025 Referentin für Arzneimittel und Notfallmedizin bei der Deutschen Krankenhausgesellschaft;

Mitgliedschaften: Deutsches Netzwerk Evidenzbasierte Medizin e.V. (DNEbM); International Society of Pharmacovigilance (ISoP); Gesellschaft für Arzneimittelanwendungsforschung und Arzneimittelepidemiologie e.V. (GAA); Deutsche Pharmazeutische Gesellschaft (DPhG);

Forschung und Interessengebiete: Arzneimittelsicherheit, frühe Nutzenbewertung von Arzneimitteln (AMNOG), Biosimilars, Routinedatenanalysen, rationale Antibiotikabehandlung, hormonelle Kontrazeption

Veröffentlichungen: s. Publikationsliste im Anhang

 

Erklärung von Interessenskonflikten

  • Berater- bzw. Gutachtertätigkeit oder andersartige bezahlte Mitarbeit in einem pharmazeutischen bzw. biotechnologischen Unternehmen: keine
  • Finanzielle Zuwendungen der pharmazeutischen Industrie bzw. kommerziell orientierter Auftragsinstitute für die Planung, Durchführung und Dokumentation klinischer oder experimenteller Studien: keine
  • Eigentümerinteresse an Arzneimitteln/Medizinproduktion (z.B. Patent. Urheberrecht. Verkaufslizenz): keine
  • Besitz von Geschäftsanteilen, Aktienkapital, Fonds der pharmazeutischen oder biotechnologischen Industrie: keine
  • Autoren-, Ko-Autorenschaft bei Artikeln, die von beauftragten, professionellen Schreibinstituten verfasst wurden („Ghostwriter“): keine
  • Vortragshonorare. Übernahme von Reisekosten für Veranstaltungen von Firmen der pharmazeutischen oder biotechnologischen Industrie: nein

 

  • Andere Verbindungen, die die Unbefangenheit im Hinblick auf die Mitarbeit beim ARZNEIMITTELBRIEF in Frage stellen können: Honorare für Veröffentlichungen in Fachzeitschriften; Tantiemen für Buchbeiträge; Aufwandentschädigung für Prüfertätigkeit bei der Apothekerkammer Berlin;