CME Weiterbildung (Continuing Medical Education) für Deutschland
Abonnenten aus Österreich können die Weiterbildung aus administrativen Gründen leider nicht nutzen.
- Der Vertragsarzt ist verpflichtet, sich in dem Umfang fachlich fortzubilden, wie es zur Erhaltung und Fortentwicklung der zu seiner Berufsausübung in der vertragsärztlichen Versorgung erforderlichen Fachkenntnisse notwendig ist.
- Die Fortbildungsinhalte müssen dem aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse entsprechen und frei von wirtschaftlichen Interessen sein.
- Der Fortbildungsnachweis kann durch die Fortbildungszertifikate der Ärztekammern erbracht werden. Erforderlich ist der Erwerb von 250 Fortbildungspunkten über einen Zeitraum von fünf Jahren.
- Jeweils nach fünf Jahren muss der Vertragsarzt gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) den Nachweis erbringen, dass er seiner Fortbildungsverpflichtung nachgekommen ist. Wird dieser Nachweis nicht erbracht, erfolgt zunächst eine Honorarkürzung; fehlt der Nachweis auch noch zwei Jahre nach Ablauf der Fünfjahresfrist, soll die KV gegenüber dem Zulassungsausschuss unverzüglich einen Antrag auf Entziehung der Zulassung stellen.
- Die Pflicht zur fachlichen Fortbildung gilt auch für angestellte Ärzte eines medizinischen Versorgungszentrums oder eines Vertragsarztes.
- Für die Fachärzte am Krankenhaus gilt eine adäquate Regelung. Allerdings müssen mindestens 150 der 250 Punkte durch fachspezifische Fortbildung erworben werden. Der Fortbildungsnachweis erfolgt gegenüber dem ärztlichen Direktor.
CME – Fortbildung
|
|
|
Zum Abonnieren
Zum aktuellen CME-Test
haben die Möglichkeit CME-Tests kennenzulernen und selbst zu beurteilen, ob ein Abonnement des ARZNEIMITTELBRIEFS für sie ein geeigneter Weg ist, 36 CME-Punkte pro Jahr zu erwerben.
Zum CME-Test Archiv
