Apotheker Dr. K.F. aus Hagen schreibt: >> Es ist richtig, daß eine „Internationale Apotheke“ (s. AMB 1998, 32, 96b) keine ausländischen Arzneimittel vorrätig halten darf und Arzneimittel aus dem Ausland von jeder Apotheke besorgt werden können. Trotzdem gibt es für die Zusatzbezeichnung einer „Internationalen Apotheke“ sowohl im Kommentar zur Apothekenbetriebsordnung als auch in vielen Kammerrichtlinien Kriterien, die diesen Namenszusatz erlauben. Darin werden gefordert: überdurchschnittlich viele Fremdsprachen der pharmazeutischen Mitarbeiter, zahlreiche ausländische Arzneimittelverzeichnisse und eine eigene Importfirma.
Bei ausgefalleneren Arzneimitteln können „Internationale Apotheken“ aufgrund ihrer vielfältigen Beziehungen häufig schneller und preiswerter Arzneimittel aus dem Ausland besorgen oder Informationen an Ärzte und anderen Apotheken weitergeben und obendrein auch noch in entsprechenden Fremdsprachen beraten. <<