Die Differenzialindikation zwischen Hemmung der Thrombozytenaggregation oder Antikoagulation wird bei Patienten mit Vorhofflimmern nach dem Risiko für thromboembolische Komplikationen und gegebenenfalls vorhandenen Kontraindikationen entschieden. Ein erhöhtes Risiko haben z.B. Patienten mit Zustand nach Schlaganfall, Myokardinfarkt, Herzinsuffizienz, Zustand nach Herzoperationen oder arterieller Embolie. Solche Patienten sollten – wenn Kontraindikationen fehlen – auch in höherem Lebensalter antikoaguliert […]