Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) sowie das Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (BgVV) warnen vor Produkten, die Ephedra-Kraut enthalten. Sie sind weder als Arzneimittel zugelassen noch dürfen sie als Lebensmittel vertrieben werden. Über das Internet werden aber unkontrollierbar Ephedra-haltige Produkte angeboten. Es kann zu schweren Vergiftungen kommen mit Pupillenerweiterung, Nervosität, Zittern, Schweißausbrüchen, […]
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