Wiederholt haben wir über die Problematik von Arzneimitteln zur Behandlung seltener Erkrankungen berichtet (1, 2), deren Entwicklung und Vermarktung in Europa und den USA seit einigen Jahren gesetzlich gefördert werden (erleichterte Zulassungsverfahren, ermäßigte Bearbeitungsgebühren und Steuern, Exklusivitätsrechte auf dem Markt). Diese – grundsätzlich begrüßenswerten – Sonderbestimmungen werden immer wieder von pharmazeutischen Unternehmern (pU) zur Profitmaximierung […]