Im Mai 2012 hat der G-BA Beschlüsse zum Zusatznutzen von zwei neuen Arzneimitteln gefasst (1, 2): zu Retigabin (Trobalt®) und der Wirkstoffkombination Aliskiren/Amlodipin (Rasilamlo®). Die erforderlichen Nachweise für beide Arzneimittel wurden vom pharmazeutischen Hersteller nicht vollständig vorgelegt, so dass der Zusatznutzen im Verhältnis zur zweckmäßigen Vergleichstherapie als nicht belegt gilt (§ 35a Abs. 1 Satz […]
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