Mit dem Arzneiverordungs-Report 97 (Hrsg.: U. Schwabe, Gustav Fischer Verlag, Stuttgart 1997. 766 S., 58 DM) erscheint erstmals ein Fachbuch mit geschwärzten, d.h. unleserlich gemachten Passagen, als „Verfügungsbeklagte Ausgabe ohne Aufstellung umstrittener Arzneimittel“. Die Schwärzungen mußten vorgenommen werden, weil mehrere Arzneimittelhersteller (s. AMB 1997, 31, 80a) am 12. September 1997 beim Landgericht Düsseldorf im Namen des Volkes einstweilige Verfügungen erwirkt hatten, die sich auf die Mitwirkung von Angehörigen der Bundesverbände der gesetzlichen Krankenkassen (auch die Namen von diesen Mitarbeitern und der des bisherigen Mitherausgebers D. Paffrath sind geschwärzt) und auf Aussagen zu umstrittenen Arzneimitteln sowie auf Substitutionsempfehlungen beziehen. Der bisher jährlich veröffentlichte Report ist jahrelang unbeanstandet erschienen und zu einer Institution in der gesundheitspolitischen Diskussion geworden. Er enthält:
- Konkrete Hilfen für eine therapeutische und wirtschaftlich rationale Arzneimitteltherapie,
- Ausführliche Bewertungen der Wirksamkeit von Arzneimitteln,
- 46 indikationsbezogene Kapitel und vier marktbezogene Kapitel sowie die Verordnungs- und Umsatzdaten der 2000 führenden Arzneimittel,
- Zeitprofile der Verordnungen wichtiger Arzneimittelgruppen und Untersuchungen der Trends im Arzneimittelmarkt der letzten zehn Jahre,
- gesonderte Darstellungen der Ost-West-Unterschiede, der Altersabhängigkeit des Arzneimittelverbrauchs sowie der Facharztgruppen-Profile,
- Modellrechnungen zur Auswirkung der geänderten Zuzahlungsregelungen auf die Patienten.
Das „Handelsblatt“ schrieb zum Verfügungsverfahren: „Verordnungsreport wird Geheimtip. Einen Gefallen haben sich die Unternehmen, die per Gerichtsbeschluß das Erscheinen des Arzneiverordungs-Reports 97 verhindert haben, nicht getan. Denn das Interesse an den Daten des seit 13 Jahren jährlich erscheinenden Berichts ist gewachsen.“
Das Buch enthält auch ohne die verhinderten Informationen über umstrittene Arzneimittel wichtige Daten. Darüber hinaus bekommt es vielleicht als bibliophile Besonderheit Sammlerwert, denn es erinnert nunmehr sehr an eine Zensurausgabe. Die Bezeichnung „Verfügungsbeklagte Ausgabe“ hat – nicht nur wegen des feinen Doppelsinns – gute Chancen bei der Wahl des Unwortes 1998.