Apotheker K.M. aus Hannover schreibt: >> Herzlichen Dank für Ihren Sachstandsbericht zu Sildenafil. In Ihrem Artikel verweisen Sie auf den Bezug von Viagra über „internationale Apotheken“. Eine solche Einrichtung gibt es in Deutschland nicht. Weder das Arzneimittelrecht noch das Apothekenrecht kennen derartige Spezialeinrichtungen. Diejenigen, die diesen Namen an ihre Tür schreiben, handeln unter Marketingaspekten und vermitteln so den Eindruck, mehr zu können oder zu dürfen als andere Apotheken.
Der Import von Arzneimitteln ist im AMG § 73 (3) geregelt. Eine für den Einzelfall verordnete ausländische Arznei besorgt Ihnen jede Apotheke, und auch keine sogenannte „internationale Apotheke“ darf in Deutschland nicht zugelassene Ware auf Lager haben. Leider steckt aber das Wort so sehr in den Köpfen, daß ein sachlich richtiger Umgang mit lmportarzneimitteln erschwert wird.<<