Dr. C.G. aus Bietigheim fragt: >> Was ist von dem „Vitalstoffpräparat Natural Prostata Support” zu halten. In einem Brief, den mir Patienten zeigten, wird damit geworben,
· daß das Präparat ohne Nebenwirkungen von den Symptomen der Prostatavergrößerung befreien könne und so vor Prostata-Krebs schütze,
· daß es das Krebsrisiko um 87% reduziere,
· daß es die volle Potenz zurückgebe.
Außerdem wird mit der Formulierung „Ein Leben in Windeln mit Impotenz?” Angst erzeugt. Ist es nicht strafbar, mit solchen Aussagen zu werben? In dem Präparat sollen Selenhefe, Lycopin, Sägepalmen-Extrakt und Soja-Isoflavone enthalten sein. Außerdem wird behauptet, der Sägepalmen-Extrakt müsse CO2-extrahiert sein. Ist das nicht eine (üble) Vermarktungsstrategie des Herstellers? <<
Antwort: >> Herzlichen Dank für Übersendung des Briefes und der Anzeige, in denen für ”Natural Prostata Support” geworben wird. Es handelt sich bei dem Produkt nicht um ein zugelassenes Arzneimittel im Sinne des §2 des Arzneimittelgesetzes. Das ist wichtig, denn nur für Arzneimittel darf mit Hinweisen auf die Wirksamkeit geworben werden (Heilmittelwerbegesetz).
Trotzdem werden in den Texten gesundheitsbezogene Wirksamkeitsansprüche erhoben, für die nach unserer Kenntnis keine wissenschaftlich fundierten Untersuchungen existieren. Das ist verboten. Um dagegen vorzugehen, müssten Sie über diese unlautere Werbekampagne Beschwerde einlegen bei Ihrem zuständigen Gesundheitsministerium oder bei dem Ministerium, das für den Wohnort des Herstellers zuständig ist. Der Hersteller gibt aber – nicht unerwartet – nur elektronische Adressen bzw. eine Adresse im Ausland an. Das ist ein wichtiges Indiz dafür, daß es sich bei den Werbeaussagen für „Natural Prostata Support” um Betrug handelt. Sie gehört unbedingt in den Papierkorb. <<
P.S.: Während der Drucklegung machte uns ein anderer Leser darauf aufmerksam, daß dieselbe Werbung von einem Absender mit deutscher Postadresse versandt wird. Wir werden dem nachgehen und darüber berichten.