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Leserbrief

Wu Wei Zi: Unseriöse Versprechungen

Fragen von Dr. R.B. aus Berlin: >> Patienten machen mich darauf aufmerksam, dass Leinersan’s Wu Wei Zi Schisandra N (Wirkstoff: Schisandra chinensis D3, Homöopathisches Arzneimittel) offenbar von Diamant Natuur B.V., Landgraaf, Niederlande hergestellt und angeboten wird. In der Anzeige wird angegeben, dass „chinesische Wissenschaftler“ berichtet hätten, die Beere könne „die Adern putzen und das Gefäßsystem innerhalb von zwei bis drei Monaten von gefährlichen Schlacken und Plaques befreien“. Zur Unterstützung des Gesagten werden Ärzte aus Hong Kong, England und Amerika bemüht. Ist eine Anfrage beim Hersteller sinnvoll, die Adressen bzw. Originalarbeiten dieser „Wissenschaftler“ einsehen zu wollen oder halten Sie das für pure Zeitverschwendung? Liegt hier nicht grobe Patientenmanipulierung vor? Ist das nicht strafbar? Wie ist hier die Gesetzeslage? <<

Antwort: >> Leinersan’s Wu Wei Zi Schisandra N ist in Deutschland nicht nach dem Arzneimittelgesetz zugelassen. Die Angaben weisen darauf hin, dass das Mittel nur über das Internet oder über Zeitungsanzeigen erworben werden kann. Damit sind keine verlässlichen Angaben über die pharmazeutische Qualität und die Wirkungen zugänglich und können auch nicht vom Anbieter angefordert werden. Auch Reklamationen oder Schadensersatzforderungen sind nicht möglich. Es ist Zeitverschwendung, beim Anbieter nähere Angaben zu Leinersan’s Wu Wie Zi anzufordern. In diesem Fall sind mehrere Kriterien für eine irreführende Werbung erfüllt: Unglaubhafte Heilungsversprechen, Berufung auf entlegene Traditionen, Referenzen ohne Name und Anschrift, Angebot aus dem Ausland.

Diese kritische Auffassung ändert sich auch nicht, wenn man davon ausgeht, dass Leinersan’s Wu Wei Zi Schisandra N als Nahrungsergänzungsmittel rechtlich eingestuft würde. Angaben zu therapeutischen bzw. medizinischen Wirkungen für Nahrungsergänzungsmittel in Anzeigen sind in Deutschland nicht zulässig. Leider ist die Verfolgung solcher Verstöße gegen arzneimittelrechtliche Vorschriften unter den heutigen Bedingungen eines freien Warenverkehrs und des Handels über das Internet außerordentlich erschwert und fast unmöglich. Daraus kann man nur die allgemeine Empfehlung für Patienten ableiten, Arzneimittel und Nahrungsergänzungsmittel nicht über das Internet oder aufgrund von Zeitungsanzeigen zu erwerben. <<