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Erratum

Nicht die deutsche Sektion von Health Action International (HAI) war der Auftraggeber der Untersuchung zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben für Anwendungsbeobachtungen in Deutschland (Zeitraum: 2008-2010), über die wir auf unserem Beiblatt (1) berichteten, sondern ehrenamtliche Mitglieder der Arbeitsgruppen Gesundheitswesen und Informationsfreiheit von Transparency International Deutschland e.V. haben diese Untersuchung initiiert und durchgeführt.

Literatur

  1. AMB 2017, 51, 48DB01. Link zur Quelle