Dr. H.S. aus Duisburg schreibt: >> Als ausschließlich gutachterlich tätiger Nicht-Kassenarzt habe ich erst im AMB (1) von dem Kreuz mit/bei der „Aut idem“-Regelung erfahren. Dieser Irrsinn gehört unverzüglich abgestellt! Auf keinen Fall darf sich ein approbierter Arzt als erfolgreicher Absolvent eines akademischen wissenschaftlichen Studiums als Erfüllungsgehilfe bei grobem Unfug dieses Ausmaßes beteiligen. „Aut idem“ […]
Was bedeutet: aut idem? Frage von Dr. W.O. aus Berlin: >> Wir haben gerade die Bedeutung von „aut idem“ auf den GKV-Rezepten diskutiert. Nach meinem bisherigen Verständnis und laut Roche Lexikon der Medizin bedeutet das Ankreuzen von „aut idem“ soviel wie „oder Gleiches“, d.h. der Apotheker kann ein wirkstoffgleiches Präparat aus dem unteren Preisdrittel abgeben. […]