Dr. H.S. aus Duisburg schreibt: >> Als ausschließlich gutachterlich tätiger Nicht-Kassenarzt habe ich erst im AMB (1) von dem Kreuz mit/bei der „Aut idem“-Regelung erfahren. Dieser Irrsinn gehört unverzüglich abgestellt! Auf keinen Fall darf sich ein approbierter Arzt als erfolgreicher Absolvent eines akademischen wissenschaftlichen Studiums als Erfüllungsgehilfe bei grobem Unfug dieses Ausmaßes beteiligen. „Aut idem“ bedeutet auf Lateinisch und heißt auf Deutsch „oder ähnlich“ und nichts Anderes. Hier geht es nicht um Rücksichtnahme auf Kollegen, die Latein gelernt haben, sondern darum, dass der Wortsinn einer Formulierung nicht „per ordre de Mufti“ aufgrund einer katastrophalen Fehlleistung eines (hoffentlich) subalternen Sachbearbeiters des Verordnungsgebers bei der Formulierung des Verordnungstextes einfach ins Gegenteil verkehrt werden darf. Oder wollen wir demnächst auch „schwarz“ ankreuzen müssen, wenn „weiß“ gemeint ist, oder „gesund“, wenn „krank“ gemeint ist? Das biblische Babylon lässt grüßen! <<
Bemerkung der Redaktion: >> Dem ist nichts hinzuzufügen. Aber es bleibt ja auch dem sprachgebildeten approbierten Arzt nichts anderes als mitzumachen – unter Protest und Hohn! <<
Literatur
- AMB 2009, 43, 40. Link zur Quelle