Angiotensin-Konversionsenzym-Hemmer (ACE-Hemmer) und Angiotensin-II-Rezeptor-Blocker (Sartane) gehören als Hemmstoffe des Renin-Angiotensin-Aldosteron-Systems (RAAS) zu den am häufigsten angewendeten Wirkstoffen in Deutschland (1). Sie haben sich bewährt. Über ihr ursprüngliches Indikationsgebiet Hypertonie hinaus werden sie auch bei Herzinsuffizienz, diabetischer Nephropathie und koronarer Herzkrankheit eingesetzt. Nach Beginn einer Therapie mit RAAS-Hemmern kann sich die Nierenfunktion verschlechtern und nach Absetzen […]
Zusammenfassung: Die aktuellen Leitlinien zur Behandlung der dekompensierten Linksherzinsuffizienz mit ACE-Hemmern, ggf. Angiotensin-II-Rezeptor-Antagonisten, Diuretika, Betarezeptoren-Blockern, Vasodilatatoren und Digitalis beruhen auf Studienergebnissen, die lange diskutiert worden sind und jetzt in die Praxis umgesetzt werden sollen. Die Leitlinien enthalten aber auch Substanzen, die für die angegebenen Indikationen nicht zugelassen sind. Hinweise auf das unterschiedliche Preis/Leistungs-Verhältnis der Medikamente […]
Zusammenfassung: Angiotensin-II-Rezeptor-Blocker haben in den vergangenen Jahren eine erhebliche pharmakoökonomische Bedeutung erlangt. Es gibt jedoch bisher keinen fundierten Beleg dafür, daß sie alleine oder in Kombination mit ACE-Hemmern wirksamer sind als diese. In nahezu allen Studien zu den wichtigsten Indikationen der ACE-Hemmer haben sie sich als gleichwertig erwiesen. Angiotensin-II-Rezeptor-Blocker sind besser verträglich als ACE-Hemmer; das […]
Das angioneurotische Ödem ist eine relativ seltene Nebenwirkung der Therapie mit ACE-Hemmern (s.a. AMB 1992, 26, 95; 1993, 27, 77; 1994, 28, 25). Man hat dieses Phänomen bisher damit erklärt, daß ACE-Hemmer nicht nur die Bildung von Angiotensin II hemmen, sondern auch den Abbau des Vasodilatators Bradykinin, der in der Pathogenese dieses Ödems eine Rolle […]
Das lnverkehrbringen von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen ist in der Bundesrepublik Deutschland mit besonderen Auflagen für einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren – abgesehen von wenigen begründeten Ausnahmen – nach erstmaliger Zulassung verbunden. Diese Arzneimittel unterliegen einer fünfjährigen automatischen Verschreibungspflicht. Nach der erstmaligen Zulassung sind dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) vom pharmazeutischen Unternehmer […]