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In einem Beschluß des Verwaltungsgerichtes Berlin vom 18. Dezember 1997 ist der Sofortvollzug einer Maßnahme des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) aufgehoben worden. Das BfArM hatte im November 1995 verfügt, daß orale Kontrazeptiva (OK) mit den Gestagenen Gestoden oder Desogestrel nicht Frauen verordnet werden dürfen, die zum allerersten Mal (Erstanwenderinnen) ein hormonelles kombiniertes OK […]