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Online-Arzneimittelhandel: höhere Sicherheit für Patienten durch verpflichtendes EU-Sicherheitslogo

Kürzlich haben wir über die besonders durch den Handel im Internet zunehmenden und schwer kontrollierbaren Probleme mit gefälschten Arzneimitteln berichtet. Die Anwendung solcher Mittel kann für Patienten bedeutsame Folgen haben: fehlende oder unzureichende Therapie der Krankheit, unerwartete Nebenwirkungen und unerwartete Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln. Mindestens 50% aller über das Internet erhältlichen Arzneimittel dürften Fälschungen sein (1).

Um den Online-Kauf von Arzneimitteln einfacher und sicherer zu machen, gibt es seit Juni 2015 ein neues, EU-weites Sicherheitssystem. Es handelt sich um ein mit einem Link hinterlegtes Logo (grün mit der jeweiligen Flagge und Sprache des Landes), das ab Oktober 2015 verpflichtend auf den Webseiten von Internetapotheken und anderen Online-Arzneimittelhändlern geführt werden muss: siehe Abbildung 1

Das Logo enthält einen Link zu einem nationalen Register aller im jeweiligen Land ansässigen Apotheken und Händler, die eine behördliche Erlaubnis zum Versand von Arzneimitteln besitzen. Es ermöglicht dem Kunden somit eine Überprüfung der Legalität der Webseite. Die Register werden in jedem EU-Mitgliedstaat im Auftrag der jeweiligen nationalen Arzneimittelbehörde geführt und gepflegt, z.B. in Deutschland vom Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI; 2), in Österreich von der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES; 3). Auf der Webseite der Europäischen Arzneimittel-Agentur befindet sich eine vollständige Liste mit Links zu allen nationalen Registern (4).

Um das Risiko zu minimieren, auf Webseiten unseriöser oder gar krimineller Anbieter zu bestellen, werden den Kunden folgende drei einfache Schritte empfohlen (5, 6):

1. Klicken auf das Logo: Es öffnet sich die Webseite mit dem Registereintrag des Händlers.

2. Prüfen, ob es sich tatsächlich um ein offizielles Register (DIMDI, AGES) handelt: Die Adresse in der Browserzeile des Registereintrages muss nach dem https:// bzw. http:// mit „versandhandel.dimdi.de/“ bzw. „versandapotheken.basg.gv.at/“ beginnen; auch der abschließende Schrägstrich muss vorhanden sein.

3. Kaufen nach erneutem Öffnen der Webseite des Händlers über den im Register angegebenen Link (nicht „zurück“ auf die bereits geöffnete Webseite!).

Fazit: Arzneimittel im Internet zu bestellen, birgt für den Konsumenten/Patienten sehr oft unkalkulierbare Risiken und sollte nur erfolgen, wenn man sich über die Seriosität des Anbieters im Klaren ist. Mittels eines nun EU-weit verpflichtend eingeführten Systems kann der Käufer selbst über einen Link die behördliche Registrierung und damit zumindest die Legalität einer Internetapotheke bzw. eines Online-Arzneimittelhändlers überprüfen.

Literatur

  1. AMB 2014, 48, 62. Link zur Quelle
  2. https://versandhandel.dimdi.de/pdfs/vhr-apo.pdf Link zur Quelle ; https://versandhandel.dimdi.de/pdfs/vhr-eh.pdfLink zur Quelle
  3. https://versandapotheken.basg.gv.at Link zur Quelle
  4. http://www.ema.europa.eu/ema/index.jsp?curl=/pages/regulation/general/general_content_000630.jsp Link zur Quelle
  5. https://www.dimdi.de/static/de/amg/versandhandel/sicherheitslogo/index.htm Link zur Quelle
  6. http://www.basg.gv.at/inspektionen/versandapotheken Link zur Quelle (Zugriff auf die Webseiten am 26.10.2015).

Abbildung 2015-87-1.gif