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Erratum

In unserem Hauptartikel zur primären Behandlung chronischer Schlafstörungen (AMB 2020, 54, 93 Link zur Quelle ) muss es gegen Ende der Einleitung bei der Aufzählung der weiteren medikamentösen Optionen unter älteren H1-Blockern statt Doxepin korrekt Doxylamin heißen. Allerdings hat das als trizyklisches Antidepressivum zu klassifizierende Doxepin auch ausgeprägte antihistaminerge Eigenschaften und ist in niedriger Dosis in einigen Ländern auch als Schlafmittel zugelassen.