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Leserbrief

Pharmareferenten informieren Patienten zur Therapie mit einem rezeptpflichtigen Medikament

Frau Dr. C.S. aus Hamburg schrieb: >> In Zusammenhang mit der Markteinführung des Osteoporosemedikaments Preotact® (rekombinantes humanes Parathormon) der Fa. Nycomed, (s. 1) konnte ich den besonderen Einsatz eines Pharmareferenten beobachten. Die Einweisung der Patienten in die Injektionstechnik mittels Pen erfolgte in der Privatwohnung der Versicherten durch den für das Gebiet zuständigen Pharmareferenten! In der Folgezeit führte Nycomed bei den Versicherten Serviceanrufe durch hinsichtlich der Handhabung und Verträglichkeit, verbunden mit Kulanzangeboten, evtl. zerbrochene oder anderweitig „verunreinigte” Ampullen zu tauschen. Hier liegt eindeutig vertragswidriges Verhalten vor. Dem Arzt obliegt die Verordnung von Arzneimitteln und verpflichtet ihn, über den Umgang mit den verordneten Arzneimitteln zu informieren. Der Apotheker ist berechtigt zur Belieferung des Versicherten, zur Belieferung des Arztes ausschließlich im Rahmen des Sprechstundenbedarfs und zur Belieferung eines Bevollmächtigten des Versicherten. Ein Pharmareferent darf hier keine Rolle spielen! <<

Bemerkung der Redaktion: >> Mit der individuellen Behandlung eines Patienten haben Pharmareferenten natürlich nichts zu tun. Die von Ihnen beobachtete Beratung von Patienten zu einem rezeptpflichtigen Arzneimittel ist sicher nicht gestattet. Im Kodex der Mitglieder des Vereins „Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie e.V.” (Fassung vom 18.01.2008) wird deshalb auch in § 16 ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Erkennung oder Behandlung von Krankheiten den Ärzten vorbehalten ist, und bei Anfragen, die sich auf eine individuelle Therapiesituation beziehen, der Patient einen Arzt konsultieren soll (2). Die von Ihnen geschilderte Methode, teure Arzneimittel in den Markt zu bringen, war uns bisher nicht bekannt. Es handelt sich aus unserer Sicht eindeutig um einen Verstoß gegen den oben genannten Kodex, der dem Verein gemeldet werden sollte. <<

Literatur

  1. AMB 2008, 42, 01. Link zur Quelle
  2. www.fs-arzneimittelindustrie.de Link zur Quelle