Das Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) führte 2011 in Deutschland die frühe Nutzenbewertung von neuen Arzneimitteln durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) ein. Der G-BA bewertet seitdem den Zusatznutzen eines neuen Medikaments im Vergleich zu einer zweckmäßigen Vergleichstherapie (ZVT). Die Ergebnisse dieser Bewertung dienen als Grundlage für die anschließenden Preisverhandlungen zwischen den pharmazeutischen Unternehmern (pU) und dem GKV-Spitzenverband , . […]