CME Punkte Facharzt – Ein Leitfaden

CME-Punkte für Fachärztinnen und Fachärzte: die 150 fachspezifischen Punkte richtig planen

Für Fachärztinnen und Fachärzte am Krankenhaus gilt eine zusätzliche Anforderung: Mindestens 150 der 250 Punkte müssen aus fachspezifischer Fortbildung stammen. Was als fachspezifisch zählt, entscheidet die Ärztekammer – und die Antwort ist enger, als viele erwarten.

Die Grundregel: 150 von 250

§ 137 SGB V verpflichtet Fachärztinnen und Fachärzte am Krankenhaus, 250 Fortbildungspunkte in fünf Jahren nachzuweisen – davon mindestens 150 aus fachspezifischer Fortbildung. Die restlichen 100 Punkte können aus beliebigen Fortbildungsbereichen stammen.

Für niedergelassene Vertragsärztinnen und Vertragsärzte gilt diese Einschränkung nicht. Für sie reichen 250 Punkte aus beliebigen Kategorien.

Ausführlich zum Gesamtsystem: CME-Punkte – der komplette Leitfaden.

Was als fachspezifisch zählt

Fachspezifisch ist eine Fortbildung, wenn sie dem Fachgebiet entspricht, in dem die Ärztin oder der Arzt tätig ist. Das klingt eindeutig, ist es aber nicht immer.

Als Faustregel gilt: Fortbildungen, die direkt auf die Behandlung von Patientinnen und Patienten im eigenen Fachgebiet anwendbar sind, zählen als fachspezifisch. Dazu gehören typischerweise:

  • Fachkongresse und Symposien des eigenen Fachgebiets
  • Zertifizierte Fachzeitschriften mit Schwerpunkt im eigenen Fachgebiet
  • Praktische Kurse und Workshops im eigenen Fachgebiet
  • Online-Fortbildungen mit fachspezifischem Inhalt

Im Zweifel entscheidet die zuständige Landesärztekammer. Eine Vorabanfrage ist möglich und empfehlenswert, wenn Unsicherheit besteht.

Was nicht zählt

Allgemeinmedizinische Fortbildungen, Managementkurse und fachfremde Veranstaltungen zählen in der Regel nicht zu den 150 fachspezifischen Punkten. Sie können aber für die restlichen 100 Punkte angerechnet werden.

Auch Fortbildungen, die zwar inhaltlich relevant sind, aber nicht von einer Ärztekammer zertifiziert wurden, werden nicht anerkannt.

Nachweis und Kontrolle

Der Nachweis der Fortbildungspflicht erfolgt gegenüber dem ärztlichen Direktor des Krankenhauses. Dieser prüft, ob die 250 Punkte erreicht und davon mindestens 150 fachspezifisch sind.

Wie die Punkte technisch zur Ärztekammer kommen und wie das Fortbildungspunktekonto funktioniert, steht in unserem Beitrag zu CME-Punkten bei der Ärztekammer.

Praktische Planung

Die 150 fachspezifischen Punkte lassen sich gut mit einer Kombination aus Fachkongress (typischerweise 20–30 Punkte), zertifizierter Fachzeitschrift (beim ARZNEIMITTELBRIEF 36 Punkte im Jahr) und einzelnen Online-Modulen erreichen.

DER ARZNEIMITTELBRIEF ist als pharmakologisch-therapeutische Fachzeitschrift für viele Fachgebiete relevant, insbesondere für Innere Medizin, Allgemeinmedizin und alle Fachgebiete mit medikamentöser Therapie.

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Häufige Fragen

Gilt die 150-Punkte-Regel auch für niedergelassene Fachärzte?

Nein. Die Einschränkung auf 150 fachspezifische Punkte gilt nur für Fachärztinnen und Fachärzte am Krankenhaus nach § 137 SGB V. Niedergelassene Vertragsärzte benötigen 250 Punkte ohne fachspezifische Mindestquote.

Wer entscheidet, ob eine Fortbildung fachspezifisch ist?

Die zuständige Landesärztekammer. Bei Unsicherheit empfiehlt sich eine Vorabanfrage.

Zählt eine allgemeinmedizinische Fortbildung für einen Internisten?

In der Regel nicht für die 150 fachspezifischen Punkte. Sie kann aber für die restlichen 100 Punkte angerechnet werden.

Was passiert, wenn ich die 150 fachspezifischen Punkte nicht erreiche?

Die Sanktionen entsprechen denen bei fehlendem Gesamtnachweis: Honorarkürzung und im Extremfall Zulassungsentzug. Ausführlich in unserem Beitrag zu CME-Punkten – der komplette Leitfaden.

Quellen