CME-Punkte bei der Ärztekammer: EFN, Punktekonto und Fortbildungszertifikat
Absolvierte Fortbildung zählt nur, wenn sie auch nachgewiesen ist. Dieser Beitrag erklärt, wie Punkte zur Ärztekammer kommen, wie das Fortbildungspunktekonto funktioniert und was zu tun ist, wenn Punkte fehlen oder nicht verbucht wurden.
Die Einheitliche Fortbildungsnummer (EFN)
Die EFN ist eine 15-stellige Nummer, die jede Ärztin und jeden Arzt eindeutig identifiziert. Sie wird von der Ärztekammer vergeben und ist auf dem Arztausweis aufgedruckt.
Die EFN ist der Schlüssel für die automatische Punktemeldung. Wer sie bei einem Fortbildungsanbieter hinterlegt, muss nach bestandenem Test nichts mehr selbst einreichen – die Punkte werden automatisch ans Fortbildungspunktekonto der zuständigen Ärztekammer übermittelt.
Ohne hinterlegte EFN erhalten Teilnehmende eine Bescheinigung, die sie selbst einreichen müssen. Dabei entstehen die meisten fehlenden Punkte.
Das Fortbildungspunktekonto
Jede Landesärztekammer führt für ihre Mitglieder ein elektronisches Fortbildungspunktekonto. Dort werden alle gemeldeten Punkte erfasst und sind online einsehbar.
Den Zugang zum eigenen Punktekonto richtet jede Landesärztekammer unterschiedlich ein. In der Regel ist ein Login über das Mitgliederportal der Ärztekammer möglich.
Wie Punkte gemeldet werden
Es gibt zwei Wege:
- Automatische Meldung über die EFN: Der Fortbildungsanbieter übermittelt die Punkte nach bestandenem Test direkt an die Ärztekammer. Voraussetzung ist, dass die EFN beim Anbieter hinterlegt ist.
- Manuelle Einreichung: Der Teilnehmende reicht die Teilnahmebescheinigung selbst bei der Ärztekammer ein – per Post, per Upload im Mitgliederportal oder persönlich.
DER ARZNEIMITTELBRIEF meldet Punkte automatisch über die EFN an die Ärztekammer Berlin, sofern die EFN im Abonnentenprofil hinterlegt ist.
Das Fortbildungszertifikat
Das Fortbildungszertifikat wird von der Ärztekammer ausgestellt, sobald 250 Punkte im Fünfjahreszeitraum nachgewiesen sind. Es ist der offizielle Nachweis gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung oder dem ärztlichen Direktor.
Das Zertifikat wird nicht automatisch ausgestellt – es muss beantragt werden. Der Antrag erfolgt in der Regel über das Mitgliederportal der zuständigen Landesärztekammer.
Wenn Punkte fehlen oder nicht verbucht wurden
Häufige Ursachen für fehlende Punkte:
- EFN nicht beim Anbieter hinterlegt
- Bescheinigung nicht fristgerecht eingereicht
- Technischer Fehler bei der Übermittlung
- Fortbildung nicht von einer Ärztekammer zertifiziert
Bei fehlenden Punkten empfiehlt sich zunächst eine Anfrage beim Fortbildungsanbieter, ob die Meldung erfolgt ist. Danach kann die Ärztekammer direkt kontaktiert werden.
Die Sanktionen bei fehlendem Nachweis sind gestaffelt: ab dem vierten Quartal nach Fristablauf 10 Prozent Honorarkürzung, ab dem fünften Quartal 25 Prozent. Ausführlich in unserem Beitrag zu CME-Punkten – der komplette Leitfaden.
Häufige Fragen
Wo finde ich meine EFN?
Auf dem Arztausweis, im Mitgliederportal der Ärztekammer oder auf Teilnahmebescheinigungen von früheren Fortbildungen.
Wie lange dauert es, bis Punkte im Konto erscheinen?
Bei automatischer Meldung in der Regel wenige Tage. Bei manueller Einreichung kann es mehrere Wochen dauern.
Was passiert, wenn ich die Ärztekammer wechsle?
Die Punkte werden in der Regel von der neuen Ärztekammer übernommen. Eine Anfrage bei beiden Kammern ist empfehlenswert.
Kann ich Punkte aus vergangenen Jahren nachreichen?
Ja, solange die Frist nicht abgelaufen ist. Nach Fristablauf gilt eine zweijährige Nachholfrist.
Muss ich das Fortbildungszertifikat aktiv beantragen?
Ja. Es wird nicht automatisch ausgestellt, sondern muss über das Mitgliederportal der Ärztekammer beantragt werden.