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Über die Ergebnisse der Zulassungsstudien zu Dronedaron (Multaq®) haben wir ausführlich berichtet und die vielen offenen Fragen zu Wirksamkeit und Verträglichkeit bei dieser Indikation – vor allem im direkten Vergleich mit Amiodaron – aufgelistet (1). Dronedaron ist zugelassen für erwachsene, klinisch stabile Patienten mit nicht permanentem Vorhofflimmern (aktuell bestehend oder in der Vorgeschichte), um ein […]
Über die im November erteilte europäische Marktzulassung des Antiarrhythmikums Dronedaron und die zugrundeliegende, nach unserer Beurteilung mangelhafte Datenlage haben wir berichtet (1, 2). Die Indikation umfasst laut Zulassung „bestehendes oder in der Vergangenheit dokumentiertes nicht-permanentes Vorhofflimmern (VHF) bei klinisch stabilen erwachsenen Patienten mit dem Ziel der Rezidivprophylaxe oder ventrikulären Frequenzkontrolle”. Kontraindikation ist eine „instabile Symptomatik […]
Zusammenfassung: Wegen der Komplexität der gustatorischen und olfaktorischen Systeme können Arzneimittel über sehr unterschiedliche Mechanismen Störungen des Geruchs- und Geschmackssinns auslösen. Riechstörungen sind dabei viel seltener als Geschmacksstörungen. Immer gilt es zu klären, ob ein Arzneimittel oder die zugrundeliegende Krankheit die Ursache ist. Die Betroffenen sind durch solche Störungen oft erheblich in ihrer Lebensqualität beeinträchtigt […]
Am 26. November 2009 erhielt Dronedaron (Multaq®; Sanofi-Aventis) die Marktzulassung für alle 27 europäischen Länder. Die Indikation umfasst „bestehendes oder in der Vergangenheit dokumentiertes nicht-permanentes Vorhofflimmern (VHF) bei klinisch stabilen erwachsenen Patienten mit dem Ziel der Rezidivprophylaxe oder ventrikulären Frequenzkontrolle”. Kontraindikation ist eine „instabile Symptomatik in den NYHA-Stadien III und IV”. Bei „kürzlich zurückliegender Dekompensation […]
Zusammenfassung: Das neue Antiarrhythmikum Dronedaron (Multaq®) steht in den USA und Europa kurz vor seiner Zulassung für paroxysmales und intermittierendes Vorhofflimmern (VHF). Die wenigen Daten zeigen eine dem Amiodaron klar unterlegene antiarrhythmische Wirkung bei VHF, aber ein günstigeres UAW-Profil. Dennoch sind Sicherheitsbedenken – insbesondere bei manifester Herzinsuffizienz – nicht ausgeräumt. Deshalb raten wir von einer […]
Im Juni 2007 haben wir über UAW und Wechselwirkungen des Antiarrhythmikums Amiodaron berichtet (1). In einer „Information for Health Care Professionals” vom 8. August 2008 erinnert die amerikanische Gesundheitsbehörde FDA an das erhöhte Risiko für Rhabdomyolyse mit konsekutivem Nierenversagen (und Tod) unter der Kombinationstherapie von Amiodaron plus Simvastatin (2). Das Risiko ist dosisabhängig und insbesondere […]
Amiodaron (A) ist ein wirksames und heutzutage häufig eingesetztes Antiarrhythmikum. Besonders bei der häufigsten Herzrhythmusstörung, dem Vorhofflimmern, wird es vermehrt verordnet, da es auch bei Patienten mit struktureller Herzerkrankung (KHK, Linkshypertrophie, Kardiomyopathien, Vitien) und bei Herzinsuffizienz nicht negativ inotrop ist (vgl. 1). Betroffen vom Vorhofflimmern und damit der Verordnung von A sind häufig ältere Patienten. […]
Eine lebensbedrohliche Polypharmakotherapie, Überdosierungen und Fehlverschreibungen finden sich bei über 30% der Patienten in nordamerikanischen Pflegeheimen (1). In Europa sind solche Zahlen rar oder unbekannt, weil Erhebungen zu unangemessener (inappropriate) Medikation bislang nicht erfolgt sind. Eine Gruppe um Daniela Fialová von der Prager Universität versucht nun, diese Informationslücke zu schließen (2). In einem von der […]
Zusammenfassung: Rhythmusstörungen vom Typ Torsade de Pointes (TdP) sind eine potentiell lebensbedrohliche unerwünschte Wirkung (UAW) von solchen Arzneimitteln, die das QT-Intervall im Oberflächen-EKG verlängern. Nicht nur Kardiaka, sondern auch zahlreiche Substanzen mit nicht-kardialer Indikation können dies bewirken. Die Besonderheiten dieser speziellen UAW müssen jedem bekannt sein, der diese Arzneimittel einsetzt bzw. verschreibt. Die Zulassungsbehörden sind […]
Aus dieser Tabelle ist ersichtlich, welche neuen unerwünschten Arzneimittelwirkungen und Wechselwirkungen bereits eingeführter Arzneimittel dem BfArM bekannt geworden sind und zu Konsequenzen geführt haben.