CME-Punkte für Assistenzärztinnen und Assistenzärzte: Wann die Fortbildungspflicht wirklich beginnt
Assistenzärztinnen und Assistenzärzte sind in der Weiterbildung – nicht in der Fortbildungspflicht nach § 95d SGB V. Trotzdem lohnt es sich, früh mit dem Punktesammeln anzufangen. Dieser Beitrag klärt, was gilt und warum.
Weiterbildung ist nicht Fortbildung
Die beiden Begriffe werden häufig verwechselt, bezeichnen aber grundlegend verschiedene Dinge:
- Weiterbildung führt zu einer Facharztbezeichnung oder Zusatzbezeichnung. Sie ist zeitlich begrenzt, strukturiert und wird über Weiterbildungszeugnisse nachgewiesen. Rechtsgrundlage sind die Weiterbildungsordnungen der Landesärztekammern.
- Fortbildung erhält und erweitert bereits erworbene Qualifikation. Sie ist eine Dauerpflicht, die nach Abschluss der Weiterbildung beginnt. Rechtsgrundlage sind §§ 95d und 137 SGB V.
Wer in Weiterbildung ist, unterliegt noch nicht der Fortbildungspflicht nach § 95d SGB V.
Wann die Fortbildungspflicht beginnt
Die Fortbildungspflicht nach § 95d SGB V beginnt mit der Aufnahme einer vertragsärztlichen Tätigkeit oder einer Tätigkeit als Facharzt am Krankenhaus. Das ist in der Regel der Zeitpunkt, zu dem die Weiterbildung abgeschlossen und die Facharztbezeichnung erworben ist.
Ab diesem Zeitpunkt laufen die fünf Jahre, in denen 250 Punkte nachgewiesen werden müssen. Ausführlich in unserem Beitrag zu CME-Punkten – der komplette Leitfaden.
Warum früh anfangen trotzdem sinnvoll ist
Auch wenn die Pflicht noch nicht gilt, gibt es gute Gründe, während der Weiterbildung bereits Fortbildungspunkte zu sammeln:
- Gewohnheit aufbauen: Wer früh ein Format findet, das zum Alltag passt, muss später nicht unter Zeitdruck sammeln.
- EFN einrichten: Die Einheitliche Fortbildungsnummer lässt sich bereits während der Weiterbildung beantragen und bei Anbietern hinterlegen.
- Punkte können angerechnet werden: Punkte, die vor Beginn der Pflicht gesammelt wurden, können in manchen Fällen für den ersten Fünfjahreszyklus angerechnet werden. Die genauen Regeln legt die zuständige Landesärztekammer fest.
Geeignete Formate für Assistenzärzte
Für Assistenzärztinnen und Assistenzärzte eignen sich besonders Formate, die sich gut in den Stationsalltag integrieren lassen:
- Zertifizierte Fachzeitschriften mit angeschlossenem Test – zeitlich flexibel, ohne Reiseaufwand.
- Online-Fortbildungen – können jederzeit und von überall absolviert werden.
- Kongresse und Symposien – punktestark, aber mit Planungsaufwand verbunden.
DER ARZNEIMITTELBRIEF vergibt drei CME-Punkte je Ausgabe, zertifiziert von der Ärztekammer Berlin. Das Format – Fachartikel lesen, zehn Fragen beantworten – lässt sich gut in den Alltag einbauen.
Häufige Fragen
Bin ich als Assistenzarzt zur Fortbildung verpflichtet?
Zur Fortbildung nach § 95d SGB V nein. Zur Weiterbildung ja – aber das ist ein anderes System mit anderen Regeln.
Wann beginnt die Fünfjahresfrist für die 250 Punkte?
Mit Aufnahme der vertragsärztlichen Tätigkeit oder der Tätigkeit als Facharzt am Krankenhaus – in der Regel nach Abschluss der Weiterbildung.
Kann ich Punkte aus der Weiterbildungszeit anrechnen lassen?
In manchen Fällen ja. Die genauen Regeln legt die zuständige Landesärztekammer fest.
Lohnt es sich, schon während der Weiterbildung CME-Punkte zu sammeln?
Ja – um Gewohnheiten aufzubauen, die EFN einzurichten und ggf. Punkte für den ersten Zyklus vorzusammeln.
Wo beantrage ich meine EFN?
Bei der zuständigen Landesärztekammer. Mehr dazu in unserem Beitrag zu CME-Punkten bei der Ärztekammer.