Im deutschen Bundestag wurde am 23.2.2024 das „Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis“ (CanG) auf den Weg gebracht . Es muss nun noch im Bundesrat beschlossen und vom Bundespräsidenten unterzeichnet werden. Mit diesem Gesetz soll Erwachsenen künftig der Besitz von bis zu 50 g Cannabis (Trockengewicht von Blüten, blütennahen Blättern oder sonstigem Pflanzenmaterial) für den Eigenkonsum […]