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Das BfArM gibt bekannt:

Die Arzneimittelschnellinformationen (ASI, 2,04) berichten über aktuelle Beobachtungen unerwünschter Arzneimittelwirkungen (UAW), die beim Gebrauch von Arzneimitteln im genannten Zeitraum nach der Zulassung gemacht worden sind. Diese Meldungen über UAW werden in zeitlichen Abständen regelmäßig in die Fachinformationen eingearbeitet. Die Änderungen der Fachinformationen spiegeln daher wider, welche UAW in der vorangegangenen Zeit in beachtenswerter Weise gemeldet und in die Fachinformationen aufgenommen worden sind. Die Tabelle berichtet über die aktuellen Änderungen der Fachinformationen. Viel hat sich im vergangenen Jahr offenbar nicht getan. Sind die Fachinformationen schon so komplett, daß sie nicht erweitert werden müssen? Oder läßt das Interesse der Ärzte an der Meldung von UAW nach? Es müssen, besonders bei neu auf den Markt gekommenen Medikamenten, auch Verdachtsfälle gemeldet werden, sonst können keine neuen UAW entdeckt werden. Bei der Zulassung der Medikamente weiß man wenig über deren Nebenwirkungsprofil. Nur Spontanmeldungen nach der Zulassung können das gesamte Spektrum der UAW erfassen. Wir sind gespannt, wie sich die aktuelle Diskussion über die UAW der Serotonin-Wiederaufnahme-Hemmer oder Rhythmusstörungen bei Arzneimittel-induzierter Verlängerung der QT-Zeit auf die Meldehäufigkeit dieser Ereignisse auswirkt. Sie muß ansteigen! Formulare zur Meldung von UAW finden sich regelmäßig im Ärzteblatt.

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