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Das lukrative Geschäft mit der ärztlichen Fortbildung

Szenario: Eine deutsche Großstadt zu Beginn des Jahres 2024. Das lokale Krebszentrum veranstaltet in den eigenen Räumlichkeiten eine eintägige Konferenz, bei der kompakt über das Wichtigste und Neueste aus Hämatologie und Onkologie referiert wird. Jeder der 11 Themenblöcke wird in 2-4 „Impulsreferaten“ über 15 Minuten und einer 10-minütigen Diskussion abgehandelt. Die Referenten und Vorsitzenden kommen aus der Region. Sie arbeiten in dem Krebszentrum oder mit diesem zusammen. Das ist eine gute Gelegenheit zum persönlichen Kennenlernen und zur Präsentation der Möglichkeiten vor Ort. Die Teilnahmegebühr beträgt 30 € bzw. 50 €.

Derartige lokale Treffen sind üblich und wichtig zur Diskussion und Verbreitung lokaler Standards zu Diagnostik und Therapie. Solche Fortbildungen sind auch Teil des ärztlichen Selbstverständnisses. Im Genfer Ärztegelöbnis steht: „I WILL SHARE my medical knowledge for the benefit of the patient and the advancement of healthcare“ [1]. Im klassischen Eid des Hippokrates schwören Ärzte zudem, ihre Kunst zu lehren – ohne Entgelt und ohne Vertrag.

Bei besagter Veranstaltung gab es neben Lehrenden und Zuhörenden noch einen dritten, sehr präsenten Partner: 27 pharmazeutische Unternehmer (pU) waren mit Ständen vor Ort und unterstützten die Ausrichter gemäß Programmheft mit insgesamt 113.300 €. Die beiden Topsponsoren präsentieren sich im Programmheft mit ganzseitigen Werbeanzeigen zu ihren sehr teuren Produkten. In den kurzen Zusammenfassungen der Vorträge werden > 30 neue Krebsmedikamente explizit genannt, inklusive solcher, die noch gar nicht zugelassen sind („zeigen in Phase-I-Studien bereits vielversprechende Ansprechraten“).

Angesichts der hohen Industriepräsenz und der finanziellen Beiträge zur Durchführung der Veranstaltung ist es nicht glaubhaft, dass die vermittelten Inhalte kritisch behandelt und dass wichtige Themen wie die Finanzierbarkeit durch die Solidargemeinschaft angemessen besprochen wurden. Es gelten ja auch heute noch die Regeln des Minnesangs: „Wes Brot ich ess, des Lied ich sing“.

In Anbetracht hunderter derartiger Veranstaltungen im Land müssen einige Fragen gestellt werden. Etwa an die zuständige Landesärztekammer, ob die erteilten 12 Fortbildungspunkte mit ihren Statuten in Einklang zu bringen sind, wonach die Anerkennung einer Fortbildungsmaßnahme voraussetzt, dass die Inhalte frei von wirtschaftlichen Interessen sind; oder Fragen an den Veranstalter, weshalb er die Industrie bei solchen Fortbildungstagen in den eigenen Räumlichkeiten benötigt und wofür er die eingenommenen Gelder verwendet hat; oder Fragen an die Referenten, ob sie die in ihrem Referat vorgestellten Strategien auch in ihrem eigenen klinischen Alltag umsetzen (können); und Fragen an die Teilnehmer solcher Veranstaltungen, ob es nicht viel besser ist, andere, unabhängige und kritischere Formate für ihre Weiterbildung auszuwählen. Solche Fortbildungen finden Sie z.B. beim Aktionsbündnis Fortbildung 2020 unter [2].

Literatur

  1. Genfer Gelöbnis 1948, überarbeitete Fassung aus dem Jahr 2017. https://www.wma.net/policies-post/wma-declaration-of-geneva/ (Abruf am 12.2.2024). (Link zur Quelle)
  2. https://cme-sponsorfrei.de/ (Link zur Quelle)