Der Mitbegründer des ARZNEIMITTELBRIEFS, Herr Prof. H. Kewitz, Berlin, schreibt uns: >> Der kleine Artikel in AMB 2002, 36, 94 ist sehr wichtig, aber was bringt er Neues zum Thema ”Krankenhausaufnahmen wegen UAW?” Was haben die Ärzte in den letzten 20 Jahren in dieser Hinsicht gelernt? Welche Konsequenzen werden sie aus diesem Artikel ziehen? Bereits 1980 haben wir Erhebungen in Jerusalem und Berlin gemacht, die zu ähnlichen Ergebnissen kamen (M. Levy, M., Kewitz, H., et al.: Eur. J. Clin. Pharmacol. 1980, 17, 25). Werden die Kollegen in Zukunft bei der Anamnese nach Arzneimittelunverträglichkeiten fragen und sich danach richten? <<
Antwort: >> Die zitierte Arbeit war ein Meilenstein der Pharmakovigilanz in Deutschland. Nach wie vor sind aber unerwünschte Arzneimittelwirkungen (UAW) ein häufig verkannter Grund für Symptome, die zur Aufnahme ins Krankenhaus führen. Die Medikamente, die am häufigsten dafür verantwortlich sind, sind vielleicht andere. In Deutschland waren es damals Digitalis-Präparate, heute sind es Antikoagulanzien und Thrombozyten-Aggregationshemmer. Die Arbeit von Schneeweis, S., et al., die wir zitiert haben (Eur. J. Clin. Pharmacol. 2002, 58, 285), konnte jetzt die Häufigkeit der UAW auf die Zahl der Verordnungen beziehen und auch die Kosten der Krankenhausbehandlungen darstellen. Das Anliegen solcher Veröffentlichungen früher und heute ist aber tatsächlich gleich geblieben: Die Kollegen sollen immer wieder sensibilisiert werden, UAW zu erkennen und zu melden, und sie sollen damit das Risiko einer Pharmakotherapie dokumentieren. <<