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Leserbrief

Zunehmende Verordnung von Metamizol

Die Fachärztin A.L. aus Berlin schreibt: >> Metamizol darf in Apotheken seit 1987 nur noch auf Rezept abgegeben werden. Inzwischen wird es wieder verordnet als handele es sich um Bonbons. Ich sehe es bei meinen Patient(inn)en, die es vom Zahnarzt, Orthopäden oder in der Ersten Hilfe verschrieben bekommen, genauso wie bei Nachbarn und Freunden, wo es immer häufiger auch bei grippalen Infekten mit Kopf- und Gliederschmerzen und auch bei Fieber verordnet wird. Für mich hat es inzwischen den Anschein, dass Metamizol als schmerz- und fiebersenkendes Mittel der ersten Wahl verordnet wird. Der Arzneiverordnungs-Report 2008 verzeichnet einen drastischen Verordnungszuwachs von Metamizol von 27 Mio. DDD (Definierte Tagesdosen) 1996 auf 86 Mio. DDD im Jahr 2007. <<

Antwort: >> Die Verordnungen von Metamizol steigen seit zehn Jahren kontinuierlich. Der Zuwachs ist auch 2007 besonders ausgeprägt: 85,8 Mio. DDD = +16,1% im Vergleich zum Vorjahr (1). Ein Grund für diese Entwicklung könnte sein, dass Metamizol enthaltende Arzneimittel im Unterschied zu z.B. Paracetamol-haltigen Präparaten verschreibungspflichtig und damit erstattungsfähig sind. Mit der Zunahme der Verschreibungen stieg auch die Zahl der Meldungen von schwerwiegenden und tödlichen Verdachtsfällen unerwünschter Arzneimittelwirkungen (UAW) im deutschen Spontanmeldesystem, wie eine Anfrage bei der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) ergab (s. Tab. 1). Das Spontanmeldesystem kann natürlich nicht über die Häufigkeit der UAW Auskunft geben, sondern nur über die Häufigkeit der Meldungen. Da nur wenige Ärzte vermutete UAW melden, ist davon auszugehen, dass es sich um die Spitze eines Eisbergs handelt. Dieses Signal sollte zur besonderen Sorgfalt bei der Indikation für Metamizol auffordern. Zugelassene Anwendungsgebiete für Metamizol sind akute starke Schmerzen nach Verletzungen oder Operationen, Koliken, Tumorschmerzen, sonstige starke Schmerzen soweit andere Maßnahmen nicht indiziert sind und hohes Fieber, das auf andere Maßnahmen nicht anspricht.

Die Zahl der Meldungen schwerer UAW nach Paracetamol hat in den letzten Jahren ebenfalls zugenommen, ohne dass sich nach Auskunft der Bundesvereinigung deutscher Apothekerverbände die Verkaufszahlen nennenswert verändert haben. Auch dieser Anstieg ist ein beachtenswertes Signal. Für ASS und Diclofenac gibt es bei gleichbleibenden Verkaufszahlen solche Signale nicht.

Bitte teilen Sie der AkdÄ beobachtete UAW mit, auch wenn sie bei häufig gebrauchten, gegebenenfalls frei verkäuflichen Arzneimitteln auftreten, insbesondere wenn sie bedrohlich sind. UAW-Profile können dann besser abgeschätzt und gegebenenfalls Maßnahmen zur Verbesserung der Arzneimittelsicherheit eingeleitet werden. Sie können dafür den Berichtsbogen verwenden, der regelmäßig im Deutschen Ärzteblatt abgedruckt wird oder von der Website der AkdÄ abrufbar ist (2). Dabei besteht auch die Möglichkeit, einen UAW-Verdacht online zu melden. <<

Literatur

  1. Schwabe, U., und Paffrath, D.: Arzneiverordnungs-Report 2008. Springer Medizin Verlag, Heidelberg 2008.
  2. www.akdae.de Link zur Quelle

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